Im Gegensatz zur Wegweisung für den Kraftfahrzeug- und Radverkehr existiert für den Fußgängerverkehr keine einheitliche Wegweisung. Fußgängerwegweisung variiert von Ort zu Ort. Bei einer Online-Umfrage konnte jedoch ein detailliertes Wunschbild betreffend des Aufbaus und der Inhalte von Fußgängerwegweisern festgestellt werden.
Einheitliche Straßenverkehrsschilder existieren in Deutschland inzwischen seit über 100 Jahren. Am 3.5.1909 erließ Kaiser Wilhelm II. (1859-1941) das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. Wie die Beschilderung für den motorisierten Kraftfahrzeugverkehr auszuführen ist, ist heutzutage zum einen in den „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen“ (RWB 2000) und zum anderen in den „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen“ (RWBA 2000) festgeschrieben.
1998 wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ein „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ herausgegeben. In diesem Merkblatt sind für die Wegweisung im Radverkehr einheitliche und exakt definierte Vorgaben enthalten.
Analog zur Radverkehrsbeschilderung wurde von der FGSV im Jahr 2007 ein „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Fußgängerverkehr“ publiziert. Allerdings sind in diesem Merkblatt lediglich Empfehlungen und keine einheitlichen sowie keine genau definierten Vorgaben zur Einrichtung von Wegweisern für Fußgänger enthalten. Folglich steht es jeder Kommune frei, ein Wegweisungssystem für Fußgänger einzurichten oder darauf zu verzichten. Sofern ein Wegweisungssystem für Fußgänger eingerichtet werden soll, hat jede Kommune das Recht, selbst zu entscheiden, wie diese Wegweisung aussehen soll und welche Inhalte ihren Gegenstand bilden sollen.
Bedingt durch die Planungshoheit der Kommunen sind Wegweisungssysteme für Fußgänger höchst unterschiedlich realisiert. So beispielsweise auch in den beiden nordrhein-westfälischen Großstädten Köln und Bonn. In beiden Städten existieren in den Innenstädten für Fußgänger zielorientierte Wegweisungssysteme, d.h. es werden jeweils einzelne Ziele von einem bestimmten Ausgangspunkt bis zum Erreichen des jeweiligen Ziels ausgeschildert. Während in Köln die Fußgängerwegweisung in roter Schrift auf weißem Grund mittels Pfeilwegweisern realisiert wird, existieren bei der Wegweisung in Bonn in inverser Farbgebung sowohl Pfeil- als auch Tabellenwegweiser.
Im Gegensatz zur Kölner Wegweisung sind bei den Zielen der Bonner Wegweisung metrische Distanzangaben angegeben. Darüber hinaus werden in Bonn mehrere Ziele zweisprachig (in Deutsch und Englisch) ausgewiesen. Zudem ist bei einigen Tabellenwegweisern ein Innenstadtplan von Bonn inkludiert. Solches fehlt in Köln völlig. Fußgänger erhalten in Köln lediglich eine Zielangabe mit Richtung. Außerdem ist bei der Fußgängerwegweisung in Köln die Lesbarkeit eingeschränkt. Einerseits sind die Pfeilwegweiser in großer Höhe (oberhalb von 2,25 m) angebracht. Andererseits werden durch die Vielzahl an aufgeführten Zielen in eine Richtung Ziele in eine andere Richtung verdeckt.
Insgesamt ist die Fußgängerwegweisung in Bonn als gelungen anzusehen, bei der Kölner Fußgängerwegweisung hingegen besteht Verbesserungsbedarf.
Angesichts mangelnder Vorgaben bzgl. der Einrichtung, des Aufbaus und der Inhalte von Fußgängerleitsystemen sowie angesichts der unterschiedlichen Realisierung hat die Autorin im Rahmen ihrer Diplomarbeit „Zu Fuß unterwegs – Entwicklung eines Fußgängerleitsystems am Beispiel der Stadt Koblenz“ eine Online-Umfrage zum Thema Fußgängerwegweisung durchgeführt. An dieser Umfrage haben 1.180 Personen teilgenommen.
Die geringe Stellung, die dem Fußgängerverkehr innerhalb der Planung im Vergleich zum Kraftfahrzeug- bzw. Radverkehr zuteil wird, konnte bei der Umfrage empirisch belegt werden. So ist zwar mehr als 60 % der Teilnehmer die einheitliche Fahrradwegweisung bekannt, aber lediglich 40 % der Teilnehmer können ein Fußgängerleitsystem benennen.
Mehr als 80 % der Umfrageteilnehmer vertreten die Auffassung, dass nicht nur Einheimische, Touristen oder Geschäftsreisende, sondern alle Personen von einem Fußgängerleitsystem profitieren sollen. Der Mehrheit der Teilnehmer zufolge sollte eine Wegweisung für Fußgänger zumindest in Innenstädten erfolgen. Sofern es jedoch möglich ist, sollte eine Wegweisung für Fußgänger im gesamten Stadtgebiet realisiert werden.
Darüber hinaus wurden die Teilnehmer der Online-Umfrage gebeten anzugeben, an welchen Standorten im öffentlichen Raum sie Wegweiser für Fußgänger als nötig erachten. Jeweils über 50 % der Teilnehmer geben an, dass sie an Bahnhöfen, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Sehenswürdigkeiten, Parkhäusern, -plätzen und Tiefgaragen sowie an Hauptgeschäftslagen Wegweiser für Fußgänger positionieren würden. Des Weiteren plädieren viele Teilnehmer dafür, an markanten Plätzen und Knotenpunkten Wegweiser für Fußgänger aufzustellen.
Mithilfe von Wegweisungssystemen für Fußgänger können sowohl einzelne Ziele als auch spezielle Routen (z.B. historischer Stadtrundgang) ausgewiesen werden. Wie Abb. 3 zu entnehmen ist, sollten bei Wegweisungssystemen für Fußgänger zumindest Bahnhöfe, Sehenswürdigkeiten, öffentliche Toiletten, Museen, Theater, Schauspiel- und Opernhäuser sowie Haltestellen des ÖPNV ausgeschildert werden.
Die Teilnehmer plädieren zudem dafür, dass bei den einzelnen Zielen eines Wegweisungssystems auch die entsprechende Entfernung vom derzeitigen Standort aus bis zum Erreichen des Ziels angegeben wird. Dabei bevorzugt die Mehrheit der Teilnehmer (75 %)Entfernungsangaben in Metern. 23 % der Teilnehmer wünschen sich Minutenangaben. Lediglich 2 % der Teilnehmer sehen in der Implementierung von Entfernungsangaben bei Fußgängerleitsystemen keine Notwendigkeit. Darüber hinaus wünschen sich 93 % der Teilnehmer zumindest an zentralen Standorten von Fußgängerleitsystemen Stadt- bzw. Lagepläne.
Im Rahmen der Online-Umfrage wurden die Teilnehmer gebeten anhand von verschiedenen Vorschlägen zur möglichen Farbgebung von Fußgängerwegweisern ihre persönliche Präferenz anzugeben. Dabei favorisieren die meisten Teilnehmer zum einen eine schwarze Schrift auf einem weißen Hintergrund und zum anderen eine weiße Schrift auf einem grünen oder blauen Hintergrund. Bezüglich der Sprachwahl von Fußgängerleitsystemen halten 48 % der Teilnehmer eine Ausweisung der Ziele in der jeweiligen Landessprache als ausreichend. 45 % der Teilnehmer vertreten jedoch die Meinung, dass ein Fußgängerleitsystem zweisprachig (d.h. in der Landessprache und in einer weiteren Sprache) verfasst sein sollte.
Insgesamt gesehen verdeutlicht die Online-Umfrage zum Thema Fußgängerwegweisung die Notwendigkeit zur Realisierung von speziellen Wegweisungen für Fußgänger. Analog zur Wegweisung für den Kraftfahrzeug- und Radverkehr hat dabei die Formulierung von einheitlichen Richtlinien und Qualitätsstandards bzgl. des Aufbaus und der Inhalte von Fußgängerleitsystemen eine Schlüsselrolle inne. Nach Ansicht der Autorin sollten die Wünsche der Teilnehmer der Online-Umfrage Berücksichtigung und Anwendung in der Praxis finden.
Wegweisung für Fußgänger ist nicht einheitlich, sondern variiert von Kommune zu Kommune. Für ihren Aufbau und ihre Inhalte bestehen zwar keine Richtlinien, jedoch – wie mittels einer Online-Umfrage verdeutlicht wird – ein generelles Wunsch- bzw. Meinungsbild. Dies sollte Anreize für die Planung geben.
Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen (FGSV) (Hrsg.) (2007): Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Fußgängerverkehr M WBF. Ausgabe 2007. (FGSV 259: R2). Köln.
Schäfer, Elena (2011): Zu Fuß unterwegs – Entwicklung eines Fußgängerleitsystems am Beispiel der Stadt Koblenz. Universität Trier, Fachbereich Geographie/ Geowissenschaften, Abteilung Raumentwicklung und Landesplanung. (Unveröffentlichte Diplomarbeit)
Dieser Artikel von Diplom-Geographin Elena Schäfer ist in mobilogisch! , der Vierteljahres-Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung, Heft 1/2012, erschienen.
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